Konflikte lösen, Interessen wahren
Konflikte lösen ist unsere Aufgabe, Ihre Interessen zu wahren unser Ziel. Die wirtschaftliche und persönliche Situation unserer Mandanten immer im Fokus, kämpfen wir für Ihr Recht.
Ihr Team der Anwaltskanzlei Arnold
Anlegerschutzrecht
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei ist das Anlegerschutzrecht. In diesem Bereich versuchen wir geschädigten Anlegern zu helfen, fehlgeschlagene Kapitalanlagen rückabzuwickeln und die Schäden für Anleger so gering wie möglich zu halten.
Vorsorgeverfügungen
Vorsorgedokumente sind sehr wichtig! Deshalb empfehlen wir und bieten ggf. unseren Mandanten weitere Notfallhilfen an, z.B. Nothilfeausweis, Nothilfeordner, Aktualisierungsservice und Checklisten für den Notfall.
Erbrecht
Statistisch wird jeder zweite Erbfall ein Problem für die Erben. Bei einem Erbfall drohen oft zwei große Gefahren für den oder die Erben: 1. Streit in der Familie und 2. Erbschaftssteuern.
Vererben ohne Scherben „Oft erben die Falschen“
Immer mehr Deutsche erhalten oft substanzielle Erbschaften. Das zieht jedoch häufig rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten nach sich. Ein aktuelles Web-Seminar gibt die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
363.000 Euro pro Erbe
3,1 Billionen Euro: So viel Geld erben die Deutschen voraussichtlich innerhalb des Zeitraums zwischen 2015 und 2024. Fast jede zweite generationenübergreifende Erbschaft enthält Immobilien, die insgesamt 0,9 Billionen Euro wert sind. Die großen Erbschaften konzentrieren sich oft auf nur wenige Fälle. So kommt etwa ein Drittel des gesamten Erbvolumens auf zwei ...
Notvertretungsrecht
Zum 01.01.2023 tritt ein neues, sog. „Notvertretungsrecht“ in Kraft. Es soll Ehegatten in Notfällen Entscheidungsgewalt für den verunfallten Ehepartner geben und das ohne Vollmacht. Aber wie sinnvoll ist dieses Gesetz und ersetzt es eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?
So gut die Idee eines gesetzlichen, automatischen, ehelichen Vertretungsrechts auch ist, so scheinen uns die Kritikpunkte an dem neuen Notvertretungsrecht des
§ 1358 BGB doch sehr erheblich zu sein:
Das Notvertretungsrecht gilt NUR für Ehegatten, also nicht auch für Kinder, Geschwister oder Eltern. Ist der ...
Kontakt
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